Bauplatzverkauf
von kommunalen und privaten Grundstücken
Grundflächenzahl (GRZ)
Diese gibt den Flächenanteil des Baugrundstückes an, der von den baulichen Anlagen überdeckt werden darf. z.B.: Grundstücksfläche 600 m², GRZ 0,3 = überbaubare Fläche 180 m².
Geschossflächenzahl (GFZ)
Diese gibt an, wie groß die Summe der Vollgeschosse des zu errichtenden Hauses sein darf.
Zur Fläche zählen auch Aufenthaltsräume in anderen Geschossen. Gemessen werden jeweils die Außenmaße.