Bauplatzverkauf
von kommunalen und privaten Grundstücken
Grundflächenzahl (GRZ)
Diese gibt den Flächenanteil des Baugrundstückes an, der von den baulichen Anlagen überdeckt werden darf. z.B.: Grundstücksfläche 600 m², GRZ 0,3 = überbaubare Fläche 180 m².
Geschossflächenzahl (GFZ)
Diese gibt an, wie groß die Summe der Vollgeschosse des zu errichtenden Hauses sein darf.
Zur Fläche zählen auch Aufenthaltsräume in anderen Geschossen. Gemessen werden jeweils die Außenmaße.
Wir suchen !
Baugrundstücke von Privat für Mehrfamilienhäuser, Reihen- und Doppelhäuser ab 10 Wohneinheiten im Großraum Rhein-Main in einer TOP-Lage!
www.massivhaus-reuter.de